Fachplanung und Sachverständigenleistung

Brandschutzplanung

Mehr Freiraum für Ihr Kerngeschäft

Brandschutzplanung für Ihr Bauvorhaben.

Als zertifizierte Fachplaner und Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz erstellen wir für Sie als Architekten oder Bauherren baurechtlich vorgeschriebene Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte.

Planung

Ganzheitliche Brandschutzplanung für Ihr Bauvorhaben

Die Regeln für Bauprojekte jeglicher Art, seien es Neubauvorhaben oder das Bauen im Bestand, legt unter anderem die Landesbauordnung (LBO) eines jeden Bundeslandes fest. Dieses gilt in besonderem Maße für den Brandschutz. In den LBO sind u.a. die baurechtlichen Schutzziele festgelegt: Hiernach müssen bauliche Anlagen so angeordnet und errichtet werden, dass der Entstehung von Feuer und Rauch, sowie deren Ausbreitung vorgebeugt und die Flucht und Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löschmaßnahmen ermöglicht werden.

Das planmäßige Erreichen dieser Schutzziele muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen werden. Für einfache Bauvorhaben, wie beispielsweise Wohngebäude oder kleinere Gewerbebetriebe, genügt in der Regel ein sogenannter Brandschutznachweis. Dieser wird im Allgemeinen durch den Architekten als Entwurfsverfasser erstellt.

Für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) reicht dieses jedoch oftmals nicht aus. Hier wird ein umfassendes, schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept erforderlich. Bei entsprechender Zusatzqualifikation kann dieses ebenfalls durch den Architekten verfasst werden. Sollten diese Kenntnisse jedoch fehlen, muss der Entwurfsverfasser geeignete, spezialisierte Fachplaner zur Erstellung der entsprechenden Bauvorlagen heranziehen.

Abstimmung über Bauplänen im Rahmen der Brandschutzplanung
Außenliegende Fluchttreppe als Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes
Projektbegleitung

Von der Grundlagenermittlung bis zum fertigen Gebäude

Kein Bauprojekt gleicht dem anderen. Dieses gilt in besonderem Maße für Sonderbauten, wie beispielsweise Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Pflegeeinrichtungen etc. Diese unterliegen aufgrund ihres erhöhten Gefährdungspotentials speziellen oder abweichenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen, die über die Regelungen für Standardbauten hinausgehen. Hier müssen weitergehende Vorgaben, wie beispielsweise Sonderbauvorschriften, Technische Baubestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik usw. beachtet, geplante Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften und deren Kompensation beschrieben werden.

Das entsprechende „Werkzeug“ ist die Erstellung eines rechtskonformen, schutzzielorientierten und individuellen Brandschutzkonzeptes. Hier werden beispielsweise die brandschutztechnischen Anforderungen an Brandabschnitte, Wände, Decken, Dächer, Flure, Treppen und Treppenräume, sowie Rettungswege festgelegt. Hierzu gehören, neben der Textform, entsprechende Brandschutzpläne zur Visualisierung der Festlegungen.

Als zertifizierte Fachplaner und Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz begleiten wir Ihr Projekt, von der Grundlagenermittlung, bis zur Genehmigungsplanung und darüber hinaus. Hierbei richtet sich unser Blick nicht nur darauf, ein rechtskonformes Konzept zu erstellen, sondern auch eine im Einklang mit dem Baurecht stehende, wirtschaftliche Lösung zu entwickeln.

Ihr Vorteil
01

Individuelle Lösungen

Wir begleiten Ihr Projekt, vom Vorgespräch bis zur Betriebsaufnahme, analysieren Ihre Anforderungen und entwickeln ein darauf zugeschnittenes Konzept.

02

Rechtssichere Planung

Unsere Brandschutzkonzepte basieren auf den aktuellen Bauordnungen, Baubestimmungen und Normen und geben Ihnen hierdurch Planungssicherheit

03

Nachhaltige Sicherheit

Mit einer durchdachten Brandschutzplanung schützen Sie Gebäudenutzer und Sachwerte und vermeiden kostenintensive Nachbesserungen