Externer Brandschutzberater

Betrieblicher Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz für Ihr Unternehmen

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise.

Wir übernehmen alle Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes für Sie. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und bleiben immer auf dem aktuellen Stand.

Sicherheit

Sicherheit für Beschäftigte und Betrieb

Aktiver und „gelebter“ Brandschutz in einem Unternehmen ist ein wesentlicher Baustein für die Sicherheit der Beschäftigten und das Fortbestehen des Betriebes: Brände in Gewerbe- und Industrieunternehmen gefährden Leben und Gesundheit der Angestellten und verursachen teilweise erhebliche Schäden an Gebäuden, Anlagen und Betriebsmitteln. Dieses kann im Extremfall zur Insolvenz und schließlich Geschäftsaufgabe führen.

Für das weite Feld des vorbeugenden Brandschutzes stehen als Berater speziell ausgebildete Fachkräfte (Brandschutzbeauftragte) zur Verfügung. Diese haben einen gesamtheitlichen Blick auf den betrieblich-organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Brandschutz in ihrem Unternehmen.

Nicht für jeden Betrieb ist die Bestellung eines Brandschutzberaters vorgeschrieben, aber für viele sinnvoll. Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich beispielsweise aus Anforderungen des Bauordnungsrechts, Sonderbauvorschriften, Brandschutzkonzepten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, Gefährdungsbeurteilungen sowie Versicherungsbedingungen.

Praktische Brandschutzübung mit einem Feuerlöscher
Beratung

Gefährdungen unabhängig und neutral bewerten

Als zentraler Ansprechpartner für den Arbeitgeber, die Führungskräfte und Beschäftigten berät der externe Brandschutzbeauftragte zu allen Belangen des betrieblichen, vorbeugenden Brandschutzes. Basis sind die relevanten Vorschriften des Arbeitsschutzes, Arbeitsstättenrechts, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, des Baurechts, Baubestimmungen, Normen und Vieles mehr.

Die Aufgaben eines Fachberaters Brandschutz sind umfangreich. Unter anderem sind dieses:

  • Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen, inklusive schriftlicher und bildlicher Mängeldokumentation
  • Erstellung und Fortschreibung einer Brandschutzordnung
  • Abgleich der Ist-Situation mit den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes
  • Teilnahme an behördlichen Brandverhütungsschauen
  • Regelmäßige Überprüfung aller relevanten Pläne (Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne etc.)
  • Brandschutztechnische Beratung bei geplanten Umnutzungen oder Umbauten einzelner Räume oder Gebäudeteile
  • Unterweisung der Mitarbeitenden und Ausbildung von Brandschutzhelferinnen- und Helfern
  • Durchführung von Räumungsübungen
  • u.v.m.
Ihr Vorteil
01

Hohe Fachkompetenz

Externe Experten sind immer auf dem aktuellen Stand der gültigen Vorschriften und verfügen über einen großen Erfahrungsschatz

02

Entlastung eigener Mitarbeiter

Kosten für die Aus- und Fortbildung interner Mitarbeiter sowie deren Freistellung für die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten entfallen.

03

Unabhängigkeit und Neutralität

Externe Fachberater betrachten betriebliche Abläufe objektiv und ohne die berühmte Betriebsblindheit.