Hohe Fachkompetenz
Externe Experten sind immer auf dem aktuellen Stand der gültigen Vorschriften und verfügen über einen großen Erfahrungsschatz
Externer Brandschutzberater
Vorbeugender Brandschutz für Ihr Unternehmen
Wir übernehmen alle Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes für Sie. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und bleiben immer auf dem aktuellen Stand.
Aktiver und „gelebter“ Brandschutz in einem Unternehmen ist ein wesentlicher Baustein für die Sicherheit der Beschäftigten und das Fortbestehen des Betriebes: Brände in Gewerbe- und Industrieunternehmen gefährden Leben und Gesundheit der Angestellten und verursachen teilweise erhebliche Schäden an Gebäuden, Anlagen und Betriebsmitteln. Dieses kann im Extremfall zur Insolvenz und schließlich Geschäftsaufgabe führen.
Für das weite Feld des vorbeugenden Brandschutzes stehen als Berater speziell ausgebildete Fachkräfte (Brandschutzbeauftragte) zur Verfügung. Diese haben einen gesamtheitlichen Blick auf den betrieblich-organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Brandschutz in ihrem Unternehmen.
Nicht für jeden Betrieb ist die Bestellung eines Brandschutzberaters vorgeschrieben, aber für viele sinnvoll. Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich beispielsweise aus Anforderungen des Bauordnungsrechts, Sonderbauvorschriften, Brandschutzkonzepten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, Gefährdungsbeurteilungen sowie Versicherungsbedingungen.

Als zentraler Ansprechpartner für den Arbeitgeber, die Führungskräfte und Beschäftigten berät der externe Brandschutzbeauftragte zu allen Belangen des betrieblichen, vorbeugenden Brandschutzes. Basis sind die relevanten Vorschriften des Arbeitsschutzes, Arbeitsstättenrechts, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, des Baurechts, Baubestimmungen, Normen und Vieles mehr.
Die Aufgaben eines Fachberaters Brandschutz sind umfangreich. Unter anderem sind dieses:
Externe Experten sind immer auf dem aktuellen Stand der gültigen Vorschriften und verfügen über einen großen Erfahrungsschatz
Kosten für die Aus- und Fortbildung interner Mitarbeiter sowie deren Freistellung für die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten entfallen.
Externe Fachberater betrachten betriebliche Abläufe objektiv und ohne die berühmte Betriebsblindheit.